ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Für Beratungs- und Anprobetermine
in unserem Atelier & Boutique
erheben wir eine Gebühr
von CHF 40. - bis CHF 80.-
je nach Wunschtermin
Terminreservation bis 60Min.
im Lagerräumungsverkauf CHF 20.-
Mobile Heimberatung bei Dir Zuhause
von CHF 90.- bis CHF 150.-
je nach Standort
Anfertigung von Foto– oder Videomaterial von Kleidern während der Anprobe ist nicht gestattet.
Erst nach verbindlichem Kauf wird dies erlaubt.
Wir akzeptieren nur Barzahlung oder Twint.
Bei Kaufverträgen von Brautkleider bei denen das Kleid beim Hersteller noch neu bestellt
werden muss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % sofort fällig.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum
von Brautfashion moda Sposa chez La Morella .
Die Restzahlung bzw Abholung ist spätestens 2 Monate nach Eingang des Kleides
by Brautfashion moda Sposa
chez La Morella fällig.
Kann das bestellte Kleid aufgrund von Umständen, Brautfashion moda Sposa chez La Morella
nicht zu vertreten hat – z.B. durch Hersteller- oder Lieferantenverschulden – nicht rechtzeitig
oder überhaupt nicht geliefert werden, verliert der Kaufvertrag seine Gültigkeit.
Heisst, die Anzahlung wird der Braut zurückerstattet.
Sondervereinbarungen sind nur nach Absprache mit dem Geschäftsinhaber
La Morella Agostino Gioacchino möglich.
Änderungen werden in unserem Hause durch einen selbständigen Schneider angeboten,
diese sind aber nicht im Kaufpreis inbegriffen und müssen von der Braut selbst getragen werden.
Jede Braut hat die Möglichkeit einen anderen Schneider für die Änderungen aufzusuchen.
Alle Brautkleider sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Da Kleider die auf Mass bestellt werden, nicht zuvor beim Hersteller probiert werden können,
können trotz Massanfertigung noch kleine Änderungen nötig sein.
Dazu gehört in jedem Fall die Länge des Kleides.
Diese muss auch bei einer Massanfertigung separat bei einem Schneider durchgeführt werden.
Ausnahmen müssen mit dem jeweiligen Hersteller abgesprochen werden.
Die Kosten hierfür sind von der Braut selbst zu tragen.
Wird von der Braut ein Kleid bestellt welches nicht bei uns im Salon probiert werden kann,
da es bei uns nicht in der Kollektion vorhanden ist, ist die Bestellung dieses Kleides auf eigenes Risiko zu tragen.
Das Kleid muss auch bei nicht gefallen abgeholt und vollständig bezahlt werden.
Bei einem Mangel hat die Kundin/der Kunde das Recht auf Nachbesserung.
Wandel und Minderung sind ausgeschlossen. Sollten in Ausnahmefällen besondere Gründe vorliegen,
z.B. Schwangerschaft, kann ein Umtausch gegen eine Stornogebühr
in Höhe von 40 % des Kaufpreises des umzutauschenden Brautkleides durchgeführt werden,
sofern das neue Brautkleid mindestens preisgleich ist. Ein Umtausch gegen ein günstigeres Kleid
oder der Rücktritt vom Kaufvertrag ist ausgeschlossen.
Mängelrügen werden nach Verlassen der Ware unseres Hauses nicht anerkannt.
Wir lagern ein Brautkleid auf Kundenwunsch kostenlos bei uns, maximal 1/2 Jahr
bzw. längstens bis zur Hochzeit ein, solange Kapazitäten in unserem Lager vorhanden sind.
Die Haftung für Beschädigung oder Verlust wird ausgeschlossen.
Ort der Aufbewahrung ist entweder der Lagerraum
by Brautfashion moda Sposa chez La Morella
oder bei einem Schneider.
Gerichtsstand ist Glarus